22 junge militärische Führungskräfte erhielten anlässlich des Tages der Menschenrechte die Gelegenheit sich über den Beitrag des Bundesheeres zur Durchsetzung der Menschenrechte zu informieren.
Den Rahmen dafür bildete das Haus der Geschichte Österreich in Wien, das, ausgehend von der Gründung der demokratischen Republik 1918, gesellschaftliche Veränderungen und politische Bruchlinien thematisiert sowie Fragen stellt, die damals wie heute Österreich und Europa bewegen.
Zusammenhänge zwischen den Menschenrechten und dem Bundesheer beleuchtete Generalleutnant Franz Reißner, Kommandant der Streitkräfte, in der Veranstaltungsreihe „Nachgefragt”. Er diskutierte mit den jungen Offizieren und Museumsbesuchern den ganz konkreten Einfluss der humanitären Rechtslage der Vereinten Nationen auf die Einsätze des Bundesheeres im In- und Ausland. Reißner dazu: „Jede Resolution des UN Sicherheitsrates, die Einsätze zur Friedenssicherung auslöst, nimmt direkt oder indirekt Bezug auf die Menschenrechte. Als Soldaten im Auslandseinsatz schaffen wir somit die Voraussetzungen, dass sie wieder durchgesetzt werden und bewahrt werden können.“
So tragen österreichische Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz dazu bei, der Bevölkerung in Krisengebieten eine freie zivilgesellschaftliche Entwicklung beispielsweise durch Schutz vor politischer Verfolgung, Rückkehr in ihre Wohngebiete, Schutz vor sexueller Gewalt und Verstümmelung zu ermöglichen.
Welche Bedeutung das ethische Handeln des einzelnen Soldaten haben kann und was den Unterschied zwischen einem Unrechtsregime, wie es das Dritte Reich war, und unserem Rechtsstaat ausmacht, veranschaulichte der General anhand von historischen Beispielen aus dem zweiten Weltkrieg. Der Wiener Feldwebel Anton Schmid rettete zahlreichen Juden das Leben. Ein späterer Oberst des Bundesheeres rettete einen abgeschossenen amerikanischen Piloten als 16-jähriger Hilfspolizist vor Lynchjustiz. Während das Nazi-Regime zur Lynchjustiz systematisch animierte, wurden die Täter unmittelbar nach Kriegsende, sofern man ihrer habhaft wurde, bereits nach rechtsstaatlichen Kriterien behandelt.
Reißner: „Es kommt letztlich immer darauf an, was der Einzelne tut, um unsere gesetzliche Aufgabe, die verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihre Handlungsfähigkeit sowie die demokratischen Freiheiten der Einwohner zu schützen und zu verteidigen. Basis dazu sind die Menschenrechte. Diese sind somit eine der Grundlagen jeden österreichischen militärischen Handelns.”
Link zur Ausstellung: https://www.hdgoe.at/ausstellung