Die Flotte von fünf NATO-Aufklärungsdrohnen hat ihre anfängliche Einsatzbereitschaft (Initial Operating Capability) erreicht. Dies erklärte am 15. Februar der NATO-Oberbefehlshaber General Tod Wolters.

Die im NATO-Jargon als „Phoenix” bezeichneten RQ-4D Drohnen vom US-Rüstungskonzern Northrop Gumman sind Teil des NATO-Bodenüberwachungsprogramms Alliance Ground Surveillance (AGS). Neben dem Luftsegment gehören dazu ein Boden- und Unterstützungssegment. Stationiert ist das Überwachungssystem auf dem Luftwaffenstützpunkt Sigonella auf Sizilien.

Bei den RQ-4D handelt es sich um Drohnen mit großer Flughöhe (über 16 Kilometer) und langer Einsatzdauer, die zur Überwachung und Aufklärung eingesetzt werden. Bei einer Länge von 14.5 Meter und einer Spannweite von 39.5 Meter, wiegt eine RQ-4D Drohne 14.600 Kilogramm (maximales Gewicht beim Start). Ausgestattet mit einem Rolls Royce AE 3007H Mantelstrom-Triebwerk, erreicht sie eine Geschwindigkeit von bis zu 575 km/h. Die Drohnen basieren auf dem Block 40 Global Hawk der US Air Force und sind mit fortschrittlichen Bodenüberwachungsradaren, den sogenannten Multi-Platform Radar Technology Insertion Program (MP-RTIP), ausgestattet. Die Radarsensoren ermöglichen es, Lagebilder von der Land- und Seeüberwachung mobiler und stationärer Objekte bei allen Wetterlagen und Lichtbedingungen in nahezu Echtzeit zu erfassen.

@Northrop Grumman
Mitte November 2020 ist die letzte NATO-Drohne RQ-4D Phoenix auf der Haupteinsatzbasis gelandet.

Gesteuert werden die unbemannten Fluggeräte von den mobilen und verlegbaren Bodenstationen aus, wo die erfassten Daten verarbeitet und ausgewertet werden. Die von Airbus hergestellten Bodenstationen sind untereinander sowie mit einem Netz von Führungsinformationssystemen der NATO (C2ISR (command, control, information, surveillance, reconnaissance) verbunden.

Die Hälfte aller NATO-Staaten stellt die finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung (Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Norwegen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und die USA). Alle 30 NATO-Mitglieder sollen sich jedoch finanziell am Aufbau des AGS-Hauptstützpunktes in Sigonella und der Unterstützung des Lebenszyklus des Systems beteiligen. Die vom System erfassten nachrichtendienstlichen Daten werden allen Alliierten zur Verfügung stehen.

Die Drohnen sollen bei einer großen Bandbreite an internationalen Missionen eingesetzt werden, heißt es von der NATO. Darunter etwa zum Schutz von Bodentruppen und der Zivilbevölkerung, zur Grenzkontrolle, zur Sicherheit des Seeverkehrs, zur Terrorismusbekämpfung, zum Krisenmanagement und humanitärer Hilfe bei Naturkatastrophen.

Die nun erklärte Einsatzbereitschaft des Überwachungsprogramms erfolgt nach einem mehr als zehnjährigen Prozess. Nach der Unterzeichnung des Programme Memorandum of Understanding (PMOU) im Februar 2009 und einem anschließend eher schleppenden Fortschritt, kam im November 2019 mit der Einlieferung der ersten Drohne in Sigonella deutlicher Schwung in das Programm. Ein halbes Jahr später, am 4. Juni 2020, fand der erste Trainings- und Einweisungsflug statt; vor knapp drei Monaten traf die letzte Drohne am italienischen Militärstützpunkt ein. Seitdem hat eine Reihe von Einsätze zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit des Systems stattgefunden.

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Die Arbeiten zur Errichtung der AGS-Hauptbasis in Sigonella sollen bis 2022 fertiggestellt sein, heißt es offiziell. Weniger konkret zeigt man sich bei den Angaben dazu, wann das System vollständig einsatzbereit sein wird, was aber angesichts der bisherigen Verzögerungen nicht verwunderlich ist. Fest steht, dass AGS bei dessen voller Einsatzbereitschaft von einer rund 550 Mann starken Truppe vor Ort bedient wird. Unterstützt wird diese durch das Personal im Alliierten Kommando Operationsführung (Allied Command Operations, ACO) in Mons, Belgien, und der NATO-Kommandobehörde zur Führung der Luftstreitkräfte (Allied Air Command, AIRCOM) in Ramstein, Deutschland.

Bis das AGS System vollständig einsatzbereit ist, müssen allerdings noch einige heikle Fragen geklärt werden. Die wichtigste davon, die bereits in den vergangenen Jahren für Gesprächsstoff sorgte, ist die Frage nach den notwendigen Sicherheitszertifizierungen zum Betrieb der Drohnen im gemeinsamen NATO-Luftraum. In einem für die Zivilluftfahrt vorgesehenen regulierten Luftraum dürfen sich nämlich unbemannte Militärfluggeräte nur in den dafür vorgesehenen Flugkorridoren fortbewegen, nachdem diese für den gesamten anderen Flugverkehr vorübergehend geschlossen wurden. Diskussionen über etwaige Sicherheitsrisiken und die erforderlichen Regelungen zu deren Minimierung sind vorprogrammiert.

Quelle@Northrop Grumman