Verteidigungsminister Mario Kunasek hat mit einer Ministerweisung an den Generalsekretär Wolfgang Baumann den Startschuss für die Reform der Zentralstelle des Verteidigungsressorts (= Ministerium) gegeben. Durch eine personelle Verschlankung der Zentralstelle wird die Stärkung der Truppe sichergestellt.
Künftig können Entscheidungen rascher zur Umsetzung gebracht werden, da weniger Kommanden damit beteilt werden. Zudem werden operative Einsatzaufgaben durch die beiden zukünftigen Kommanden der oberen Führung („Streitkräftekommando” und „Streitkräftebasis”) wahrgenommen. Durch eine Aufgabenreform sollen sämtliche Tätigkeitsbereiche innerhalb der Zentralstelle auf ihre Aktualität und Notwendigkeit hin überprüft werden. Dadurch sollen Doppelgleisigkeiten erkannt und abgebaut sowie bestimmte artverwandte Aufgaben zusammengefasst werden.
Der Stellenwert und die Bedeutung der verfassungsmäßig verankerten Miliz soll durch die Einrichtung einer eigenen „Milizabteilung” im Ministerium gehoben werden. So wird eine bessere und zielführende Wahrnehmung der individuellen Milizangelegenheiten ermöglicht, beispielsweise eine Vereinbarkeit der Milizlaufbahn mit dem Zivilberuf.
Verteidigungsminister Mario Kunasek: „Im Regierungsprogramm ist das klare Bekenntnis der Bundesregierung zur militärischen Landesverteidigung verankert. Die Verschlankung der Zentralstelle und optimierte Abläufe bedeuten eine Stärkung der Truppe. Durch die Strukturanpassung wird es in Zukunft auch weniger Generäle geben.” Durch die Nichtnachbesetzung von bestimmten Arbeitsplätzen soll eine deutliche personelle Verschlankung des Verwaltungsapparats in der Zentralstelle bis zum Jahr 2022 erreicht werden. Alle Überleitungsmaßnahmen werden unter Berücksichtigung der anstehenden Pensionierungen und sozial verträglicher Maßnahmen (kein Personal über Stand) gesetzt.
2018 wurde die Umsetzung der Heeresgliederung 2019 eingeleitet. Am 1. Oktober 2018 wurde die neue Struktur der Brigaden eingenommen. Als nächster Schritt wurde die Anzahl der höheren Kommanden von vier auf zwei („Streitkräftekommando” und „Streitkräftebasis”) reduziert. Mit Wirkung vom 1. April 2019 kann somit die Einnahme der Heeresgliederung 2019 beziehungsweise Truppenorganisation umgesetzt werden.
Nach diesen ersten Reformschritten war es nun notwendig geworden, die Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung (= Ministerium) an die geänderten strukturellen Rahmenbedingungen anzupassen.Die neue Organisationsstruktur der Zentralstelle soll bis spätestens Ende März 2020 eingenommen werden. Im Anschluss daran werden die nachgeordneten Ämter (Nachrichtendienste, sowie Akademien und Schulen) einer Reform unterzogen.