Mit seiner Bestellung zum Generalstabschef hatte General Rudolf Striedinger seine Vizepräsidentschaft in der Österreichischen Offiziersgesellschaft (ÖOG) niedergelegt. Nunmehr wurde der durch seine TV-Analysen des Ukraine-Kriegs bekannt gewordene Planungschef des Bundesheeres – Generalmajor Günter Hofbauer – einstimmig zu seinem Nachfolger gewählt.

Die durch den Ukraine-Konflikt veränderten geopolitischen Rahmenbedingungen waren auch der Auslöser für die Erarbeitung eines neuen Positionspapiers der ÖOG. Dieses wurde nach einem Prozess, in den alle neun Landes-Offiziersgesellschaften eingebunden waren, und nach ausführlicher Debatte einstimmig beschlossen.

Die „Position 2023” ersetzt das bisherige Forderungsprogramm aus dem Jahr 2017 und öffnet Perspektiven, die über den aktuellen Planungshorizont des „Aufbauplan 2032“ für das Bundesheer hinausgehen.

@Militär Aktuell/Geli Goldmann
Generalmajor Bruno Hofbauer ist neuer Vizepräsident der Österreichischen Offiziersgesellschaft (ÖOG).

„Wir haben nach reiflicher Diskussion ein Positionspapier verabschiedet, das in den nächsten Jahren unser Leitstern für unsere Rolle als sicherheitspolitisches Gewissen sein wird”, sagte Präsident Erich Cibulka am Rande der außerordentlichen Delegiertenversammlung in Salzburg.

Das 9-Punkte-Programm im Detail – die ÖOG fordert:

  1. die Wiederbelebung der Umfassenden Landesverteidigung gemäß Österreichischer Bundesverfassung und die unverzügliche strukturelle Umsetzung der militärischen, geistigen, zivilen und wirtschaftlichen Landesverteidigung,
  2. eine klare Refokussierung der Aufgaben des Bundesheeres auf die militärische
    Landesverteidigung,
  3. eine Stärkung der Reaktionsfähigkeit des Bundesheeres,
  4. eine verstärkte Kooperation mit internationalen Partnern auf Basis eigener Stärke und Verteidigungsfähigkeit,
  5. eine ergebnisoffene Analyse über die bestmögliche sicherheits und verteidigungs‑
    politische Ausrichtung der Republik Österreich,
  6. eine Verlängerung des Grundwehrdienstes und die Wiedereinführung verpflichtender Milizübungen, um eine effektive Rückkehr zum verfassungsmäßig gebotenen Milizsystem zu ermöglichen,
  7. eine konsequente, ausreichende und nachhaltige Befüllung der Personalstruktur des Präsenz und des Milizstandes des Bundesheeres,
  8. die schrittweise und verfassungsrechtlich abgesicherte Anhebung des Wehrbudgets auf den in Europa angestrebten Standard von 2 Prozent des BIP zur Herstellung der Verteidigungsfähigkeit der Republik Österreich,
  9. eine moderne Vollausrüstung des Bundesheeres in allen Waffengattungen, sodass
    die Einsatzorganisation gleichzeitig und voll ausgerüstet in den Einsatz gestellt werden kann und die Aktivierung und Attraktivierung des Militärleistungsrechts.
Quelle@Bundesheer/Huber, Militär Aktuell/Geli Goldmann