Aufgrund steigender Corona-Infektionszahlen und dem von der Bundesregierung verordneten „Lockdown” wurde am 20. März zur Bewältigung der Corona-Krise vom Land Oberösterreich und der Landespolizeidirektion Oberösterreich Assistenz durch das Bundesheer angefordert. Seit 23. März standen daher unzählige Soldatinnen und Soldaten in Oberösterreich im Assistenzeinsatz – und noch immer unterstützen viele Soldaten die Gesundheitsbehören.
Zuerst kamen die oberösterreichischen Soldaten an den Grenzübergängen zu Deutschland und Tschechien zur Unterstützung ziviler Behörden beim Grenzkontrollmanagement zum Einsatz. Logistiker des Bundesheeres unterstützten darüber hinaus heuer mehrfach zivile Lebensmittelkonzerne bei der Lebensmittel- und Konsumgüterverteilung. Seit Juli unterstützen bis zu 30 Soldaten täglich die Gesundheitsbehörden bei den Bezirkshauptmannschaften beim Kontaktpersonenmanagement. Die Soldatinnen und Soldaten haben die Aufgabe, im Rahmen von Umgebungsuntersuchungen, mit betroffenen Personen Kontakt aufzunehmen und mittels Fragebogen Kontaktdaten, das Bewegungsprofil und den gesundheitlichen Zustand zu erheben. Derzeit sind Soldaten bei den Bezirkshauptmannschaften Urfahr-Umgebung, Linz Land, Wels Land, Perg, Grieskirchen/Eferding und beim Magistrat Wels im Einsatz. Weitere 350 Oberösterreicher sind beim Assistenzeinsatz Migration in der Steiermark und in Tirol eingesetzt sowie 250 Soldaten in Auslandseinsätzen vorwiegend am Balkan.
Militärkommandant Dieter Muhr dazu: „Unsere oberösterreichischen Soldaten sind voll im Einsatz. Wir werden dem Land Oberösterreich – im Rahmen unserer Möglichkeiten – jede Unterstützung zur Verfügung stellen, die das Land benötigt. Denn das Bundesheer ist immer da, wenn es gebraucht wird. Gerade in dieser herausfordernden Zeit muss die Bevölkerung bestmöglich vor dem Corona-Virus geschützt werden.”
„Wir werden dem Land Oberösterreich – im Rahmen unserer Möglichkeiten – jede Unterstützung zur Verfügung stellen, die das Land benötigt. Denn das Bundesheer ist immer da, wenn es gebraucht wird.“
OÖ Militärkommandant Brigadier Dieter Muhr
Die Assistenzeinsätze sind rechtlich in der Bundesverfassung beziehungsweise im Wehrgesetz verankert. Dort wurde festgelegt, dass das Bundesheer unter anderem zur Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges bestimmt ist.