Die kurdische Arbeiterpartei PKK ist zwischen den Jahren 2014 und 2017 zu Unrecht auf der EU-Terrorliste geführt worden, wie das EU-Gericht in Luxemburg nun mitteilte. Die zugrundeliegenden Beschlüsse der EU-Staaten seien wegen Verfahrensfehlern nichtig, die gegen die verbotene Organisation verhängte Vermögenssperre war nicht ausreichend begründet. Konkrete Auswirkungen hat das Urteil allerdings nicht, da es für 2018 einen neuen Beschluss zur Terrorliste gibt. Ein Antrag auf die rückwirkende Streichung der PKK von der Terrorliste seit 2002 (damals wurde sie erstmals eingetragen) wurde vom Gericht zurückgewiesen.
PKK: Zu unrecht auf der Terrorliste
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