Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Serbien haben ein neues Übereinkommen zur militärischen Zusammenarbeit getroffen. Ziel ist es, allgemeine Leitlinien und Verfahren für eine militärische Zusammenarbeit beider Länder festzulegen.
Die Zusammenarbeit im Rahmen dieses Übereinkommens umfasst die Bereiche Verteidigungs- und Sicherheitspolitik, militärisch-wirtschaftliche Zusammenarbeit, militärisch-technische Zusammenarbeit, militärische Schulung und Ausbildung, Militärmedizin und -Veterinärwissenschaft sowie andere Bereiche militärischer Zusammenarbeit, welche von den zuständigen Behörden vereinbart werden. Die Tätigkeiten im Rahmen des Übereinkommens umfassen die Bereiche offizielle Besuche, Arbeitstreffen, Erfahrungsaustausch und Konsultationen, Teilnahme an militärischer Schulung und Ausbildung, Teilnahme an Übungen, Teilnahme an Konferenzen, Symposien und Seminaren sowie andere Tätigkeiten, welche von den zuständigen Behörden vereinbart werden.
Verteidigungsministerin Klaudia Tanner: „Gerade durch die sicherheitspolitische Lage mit den Herausforderungen und Szenarien des 21. Jahrhunderts wird es immer wichtiger, dass wir mit Ländern in der Region verstärkt zusammenarbeiten. Es trägt zur Stabilisierung des Westbalkans bei, erhöht den Erfolg von friedensunterstützenden Operationen und hilft dabei, Herausforderungen wie Naturkatastrophen, Migration und Pandemien zu bewältigen.”
Die zuständigen Behörden, das Bundesministerium für Landesverteidigung der Republik Österreich und das Verteidigungsministerium der Republik Serbien, entwickeln jeweils für das folgende Kalenderjahr die geplanten Aktivitäten und legen die Verantwortlichkeiten fest.
Dem Übereinkommen liegt, in Anbetracht der Ziele und Grundsätze der Satzung der Vereinten Nationen, der Wunsch zugrunde, zu Frieden und Sicherheit in der Welt beizutragen. Mit Inkrafttreten dieses Übereinkommens wird das Übereinkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Landesverteidigung und dem Ministerrat von Serbien und Montenegro, unterzeichnet in Belgrad am 28. März 2006, ungültig.