Das Wehrgesetz vom 7. September 1955 bietet die Grundlage für die Aufstellung des Bundesheeres; es bestimmt die Ergänzung durch die allgemeine Wehrpflicht in der Dauer von zunächst neun Monaten. Die ersten Wehrpflichtigen wurden am 15. Oktober 1956 einberufen.
Verfassung und Wehrgesetz regeln die Aufgaben des Bundesheeres:
- die militärische Landesverteidigung,
- der Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit im Inneren, soweit die gesetzmäßige zivile Gewalt die Mitwirkung des Heeres in Anspruch nimmt, sowie
- die Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Katastrophen.
Erst 1965 werden Einsätze im Ausland auf Ersuchen internationaler Organisationen zu den Aufgaben des Bundesheeres hinzugefügt.
Die Organisation des Bundesheeres in Friedenszeiten umfasst nur Wehrpflichtige des Präsenzstandes, die Einsatzorganisation umfasst auch die Milizsoldaten. Für die Heranziehung von mehr als 5.000 Soldaten der Miliz ist die Ermächtigung des Bundespräsidenten erforderlich.
Von den rund 1.500.000 ausgebildeten Wehrpflichtigen im Alter von 18 bis 50 (beziehungsweise 65) stehen etwa 35.000 im Präsenzstand (circa 25.000 Berufssoldaten und circa 10.000 Grundwehrdiener), circa 33.000 im Milizstand und theoretisch circa 945.000 im Reservestand.
Gemeinsam mit dem Staatsvertrag und dem Neutralitätsgesetz gliederte das Wehrgesetz von 1955 das neu geschaffene Bundesheer in die demokratischen Strukturen der Zweiten Republik ein und bildete die Grundlage für das Konzept des Soldaten als „Staatsbürger in Uniform”.
Soldaten besaßen nicht nur das Wahlrecht, sondern wählten nun auch heeresintern sogenannte Soldatenvertreter. Somit wurden zu Beginn der Zweiten Republik demokratische Praktiken auch in der Armee verankert und Julius Raab, erster Bundeskanzler der Zweiten Republik, maß dem Wehrdienst insbesondere als „erzieherisches Werkzeug für die Jugend” Bedeutung bei.
Diese pädagogische Funktion des Heeres war außerdem Teil der geistigen Komponente des Landesverteidigungskonzepts. Eine entsprechende Erziehung sollte die Wehrpflichtigen zur Verteidigung Österreichs im Verteidigungsfall motivieren. Die Vermittlung österreichischer Geschichte und politischer Bildung sollte in den männlichen Staatsbürgern eine positive Einstellung zu den demokratischen Strukturen der Zweiten Republik sowie Patriotismus und ein Gefühl sozialer Zugehörigkeit wecken.
Dies sollte zum einen in den Schulen, zum anderen in der staatsbürgerlichen Erziehung und Traditionspflege des Bundesheeres geschehen, der man zusprach, „überzeitliche geistig-ethische Werte eines der europäischen Geisteswelt und den Besonderheiten des österreichischen Raumes entsprechenden Soldatentums” zu vermitteln.