Im Jahr 1980 war das Österreichische Bundesheer die erste Armee weltweit, die den ersten Kulturgüterschutzbefehl erlassen und damit den Forderungen des Völkerrechts gemäß Haager Konvention entsprochen hat. Bei einer Veranstaltung in der Theresianischen Militärakademie wurde vor wenigen Tagen die Kooperation zwischen dem Österreichischen Bundesheer und der Vereinigung „Blue Shield Österreich” bekräftigt. Im Beisein von Verteidigungsministerin Klaudia Tanner und dem Präsidenten von „Blue Shield Österreich”, Karl Habsburg, wurde der Grundstein für die mögliche Entwicklung eines Kompetenzzentrums für Kulturgüterschutz gelegt.
„In einem Kompetenzzentrum können wir zivile und militärische Experten ausbilden, um unser Engagement bei nationalen und internationalen Krisensituationen hoch zu halten. Durch den Schutz von kulturellem Erbe schützen wir auch die Wurzeln, Perspektiven und die Identität der Menschen”, so Verteidigungsministerin Klaudia Tanner.
Das Österreichische Bundesheer betreibt seit 1980 systematisch Kulturgüterschutz und war damit die erste Armee weltweit, die den Forderungen des Völkerrechts gemäß Haager Konvention entsprochen hatte. Es stellte auch die ersten Kulturgüterschutzoffiziere bei multinationalen Einsätzen und im Rahmen von EU-Missionen. 1996 erging erstmals die Anfrage der UNESCO an Österreich ein internationales Ausbildungszentrum zu gründen, damit die österreichische Kompetenz auch ausländischen zivilen und militärischen Experten vermittelt werden kann. Nach der verheerenden Explosion im Libanon im Jahr 2020, erneuerte die UNESCO ihr Ansuchen an Österreich.
„Blue Shield Österreich” und das Österreichische Bundesheer prüfen derzeit im Rahmen einer Studie, die Entwicklung eines internationalen Kompetenzzentrums für Kulturgüterschutz. Österreich hat gemäß der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut rechtliche Verpflichtungen im Bereich des militärischen Kulturgüterschutzes. Deshalb wurde eine Richtlinie für den militärischen Kulturgüterschutz und zur militärischen Bewahrung von kulturellem Erbe erstellt, die in allen Einsätzen des Bundesheeres nach § 2 Wehrgesetz 2001 zu berücksichtigen ist.