Ende der Ordnung? Point of no return erreicht? Seit Jahresbeginn haben wir eine „Polizeiaktion unbestimmten Grades” in Venezuela, die Einrichtung eines Sicherheitsrats-ähnlichen Peace Boards, einen „vorläufigen Grönlandkompromiss” und den Militäraufmarsch vor dem Iran auf dem Spickzettel. Und dies folgt dem Muster einer gekonnten Verwirrtaktik, etwa rund um das Weltwirtschaftsforum in Davos. Aber ein roter Faden findet sich in der neuen Verworrenheit des Seins: Disengagement der „hardnosed realists” jenseits des Teichs geht mit der Attraktivität des Europäischen Multilateralismus Hand in Hand. Nicht das Ende sollten wir andenken, sondern unsere Stärke einbringen, Dealismus ist berechenbar und für echte Zukunftsallianzen ist Europa immer noch ein toller Platz!
Die Grundfragen – was sind internationale Beziehungen?
Wie wir heute Völkerrecht verstehen können, ändert sich – gefühlt – von Tag zu Tag. Zwar besteht mit der UNO-Charta und dem dichten Netz von Völkerrecht ein gewachsenes normatives Gerüst für internationale Beziehungen, dennoch ist einiges im Fluss. Einerseits muss den grenzübergreifenden Weltproblemen und der technologischen Entwicklung Rechnung getragen werden, andererseits sind die dem Völkerrecht zugrundeliegenden geopolitischen Verhältnisse angespannt und werden eben neu definiert. Der Ruf nach Neuordnung ist groß, das Völkerrecht steht somit auf einem Scheideweg.
Völkerrecht ist in einer prekären Existenzkrise, die mit innerstaatlichen Rechtsproblemen nicht verglichen werden kann. Das internationale Recht oder „Ius Gentes” wie es im römischen Recht außerhalb der Urbs et Orbes Romanae hieß, kennt keine hierarchische Struktur. Es ist amorph. Gleichwertige Rechtssubjekte stehen einander auf Augenhöhe gegenüber. Unter gesteigerter geostrategischer Polarisierung werden internationale Beziehungen, nicht ungewöhnlich, daher einer Transformation unterzogen. Dabei bilden Geopolitik, internationale Beziehungen und Völkerrecht miteinander eine interaktive Trias. „Law constitutes power, and power, law”, wie Hakimi/Cogan diesen Zusammenhang brillant formulieren. Völkerrecht hängt also immer ab vom Staatenkonsens, aber gerade der ist ins Wanken gekommen.
Auch die Aufgaben der Diplomatie haben sich geändert. Diplomatinnen und Diplomaten treten heute – weit über den bilateralen zwischenstaatlichen Verkehr hinaus – zunehmend als Mediator zwischen die informierte Öffentlichkeit, Erwartungen an die Regierungen und dem multilateralen Geschehen (Public Diplomacy). Durch diese neue Verantwortung ist auch die Nähe der Diplomatie zu Wissenschaft und Medien gewachsen, was der erweiterten Akteursstruktur der internationalen Beziehungen Rechnung trägt. Geht man also von den multilateralen Normgebungsprozessen ab, Stichwort Völkerrecht als „cloud castle”, wie es in der aktuellen US Verteidigungsstratege heißt, ist auch der Zusammenhang mit wissenschaftsgeleiteter Außenpolitik zur Bewältigung von komplexen Lagen gefährdet.
Globale Rahmenbedingungen und Herausforderungen
Regelungsdichte und normativer Sättigungsgrad von Völkerrecht, schier unendliche Kommunikationsmöglichkeiten und hohe Mobilität treffen auf einen harten Konflikt um die Verteilung modernen Kapitals: Seltene Erden, globale Transportrouten wie die klimawandelbedingte Öffnung neuer Seewege im Hohen Norden oder alternative Energieformen werden als machtpolitische Assets gegeneinander ausgespielt, Entwicklungsbemühungen hingegen als „interessenfeindlich” oftmals schlicht fallengelassen. Massenvernichtungmittel in Form von autonomen Waffensystemen und der Einsatz hybrider Kriegsführung, aber auch der daraus gezogene wirtschaftliche Gewinn wachsen weltweit.
Warum ist das so alarmierend? Weil dies von den historischen, philosophischen und völkerrechtlichen Lehren des 20. Jahrhunderts einer gemeinsamen Verantwortung für Frieden, Gleichheit auf der Grundlage der Menschenrechte sowie Entwicklung und Zusammenarbeit abweicht. Der neue Zugang zu Recht ist ein eminent interessengetriebener. Völkerrecht wird dabei nur als ein Tool von Außenpolitik wahrgenommen, oft auch Krieg als Fortsetzung von Politik.
„Der neue Zugang zu Recht ist ein eminent interessengetriebener. Völkerrecht wird dabei nur als ein Tool von Außenpolitik wahrgenommen, oft auch Krieg als Fortsetzung von Politik.“
Recht ist plötzlich einengend, wird als Souveränitäts-einschränkend statt Freiheits-bewahrend reinterpretiert. Die Frage, ob eine regelbasierte Weltordnung überhaupt noch erwünscht ist, wird zwar nicht zwingend verneint. Aber genau mit der durchaus planmäßigen Hinterfragung der Selbstverständlichkeit („I don’t need IL”, Donald Trump gegenüber New York Times, Jänner 2026) und der Relativierung von universellen Prinzipien wie Selbstbestimmung, Gewaltverbot oder den Weltentwicklungszielen (Sustainable Development Goals, SDGs) taucht die Notwendigkeit einer wirksamen, Konflikt einhegenden, repräsentativen multilateralen Praxis auf, die auf das Allgemeinwohl gerichtet ist. Was sich daraus ergibt, ist die Frage nach dem Zweck der Internationalen Ordnung und einer Rekalibrierung ihrer Instrumente.
Zum Zustand des Völkerrechts
„Internationale Gemeinschaft” ist dabei ein schillernder Begriff, der durch die wechselvolle Geschichte internationaler Friedenseinsätze viel an Wirkkraft verloren hat. Dennoch ist die Internationale Gemeinschaft keine Fiktion, sondern notwendiger Anwendungs- und Beurteilungsmaßstab für Begriffe wie Staatenverantwortlichkeit, zwingendes Recht oder allgemeine Rechtsgrundsätze. Zum Beispiel zitiert Bruno Simma, der berühmte deutsche IGH-Richter, Ian Brownlie, den berühmten britischen Völkerrechtsdoyen, zu zwingendem Recht als dem „Ferrari, der bislang in der Garage blieb” – Luft nach oben? Aber wie reagiert die Internationale Gemeinschaft auf Völkerrechtsverletzungen tatsächlich? Existiert Völkerrecht noch?
Internationales Recht ist im Umbruch. Derzeit drücken internationale Organisationen fest den Reset-Knopf und widmen sich der Neuerfindung des multilateralen Miteinanders, um ein weiteres Auseinanderbrechen der Internationalen Gemeinschaft zu verhindern und vor allem, der im Raum stehenden gewaltsamen Lösung von Interessen-, Einfluss- und Machtkonflikten vorzubeugen. Die Leitfragen dazu sind: Schützt Völkerrecht friedliche Gesellschaften und wie? Kann man sich in der Welt als Individuum frei und sicher bewegen? Wird selbstbestimmte Lebensgestaltung von den zuständigen Institutionen – Staat und Staatengemeinschaft – ausreichend garantiert? All das wird von Völkerrecht erwartet, aber kann es das leisten?
Untied Nations – Symptom oder Ursache?
Neben den traditionellen Argumenten der Dysfunktionalität des UN-Sicherheitsrats – wie wir sie im laufenden UN80 Reformprozess immer wieder hören (etwa in der UNGV-Debatte am 26. Jänner) – fragt Simon Chesterman, Professor in Singapore und einer der besten Kenner der Vereinten Nationen, jüngst mahnend, „(whether) the Council’s malaise is something to be addressed at the level of procedures and practices of the institution itself, or if it heralds a more troubling lack of faith in the possibility — and desirability – of a global legal order in the first place”.
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Neupositionierung der „Great Powers“
Völkerrecht schafft den normativen Rahmen für berechenbares und vor allem gewaltfreies Handeln im internationalen Kontext. Umgekehrt beruht es wie Diplomatie auf der Vorhersehbarkeit der Handlungen seiner (primären) Akteure. Diese haben sich jedoch in den letzten Jahren diametral auseinanderentwickelt und Rechtsbefolgung zunehmend in den Hintergrund gestellt. Die im UN-Sicherheitsrat vertretenen ständigen Mitglieder („Permanent Five”, P5) sind von gemeinsamen Positionen weit entfernt. Wirtschaftliche, revisionistische oder Parteiinteressen werden Menschenrechten übergeordnet, das Verhältnis zu bewaffneter Gewalt hat sich gelockert, imperiale und hegemoniale Souveränitätsansprüche gewinnen gegenüber der Ausübung von Selbstbestimmung die Oberhand. Autokratische Züge in der Regierungsführung treten insbesondere in China und Russland, aber auch den USA deutlich zutage. Nicht-Intervention bei Völkerrechtsverstößen, Isolationismus da, wo multilaterales Handeln völkerrechtlich geboten ist, und das Denken in geopolitischen Einflusszonen stehen hoch im Kurs. Mehr noch, das internationale System wird grundsätzlich paralysiert, wie die Gründung des „Peace Board” beim World Economic Forum 2026 in Davos zeigt.
„Nicht-Intervention bei Völkerrechtsverstößen, Isolationismus da, wo multilaterales Handeln völkerrechtlich geboten ist, und das Denken in geopolitischen Einflusszonen stehen hoch im Kurs.“
Narrative vom „Westen” oder der Begriff „Industriestaaten” gehören bereits der Vergangenheit an beziehungsweise konfigurieren sich neu. Ein Voneinander-Abschotten („Decoupling”) der westlichen Hemisphären dies- und jenseits des Atlantiks ebenso wie die kraftaufreibende Entscheidungsmaschinerie innerhalb der EU und tiefe Risse aufgrund ideologischer Spaltungen lassen es sinnvoll erscheinen, pro futuro mehrere „Systeme” zu verorten:
- Europa (Europäische Union): Der europäische Wirtschafts- und Rechtsraum mit starker Verankerung im Völkerrecht – den Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – gilt global als „Rule Maker” und Verfechter des Multilateralismus. Unter Leitung der „geopolitisch” agierenden Kommission ist dieser Fokus allerdings etwas zurückgetreten und mittels einer einseitig Wirtschaftsinteressen folgenden Außenpolitik durch „Soft Trumpism” ersetzt worden. Für einen ausgewogenen Außenauftritt ist weltpolitische Strahlkraft notwendig, die jedoch unter hohem Verbesserungsbedarf steht.
- Vereinigte Staaten von Amerika (USA): Stärkster a-politischer globaler Faktor ist die von Donald Trump als 47. US-Präsident rigoros betriebene Optimierung von Geschäftsinteressen – „Dealism” in Inhalt und Methode. Wie jüngst in der US-Sicherheitsstrategie 2025 zum Ausdruck gebracht, ist dies gepaart mit dem Willen zur hegemonialen Macht und „republikanischen Wende”. Letzteres drängt auf die Verwirklichung eines konservativen Welt- und Gesellschaftsbilds.
- Volksrepublik China (China): Gemessen am Pro-Kopf-Einkommen immer noch „Entwicklungsland”, ist China gleichzeitig im wirtschaftlichen Aufstieg zur Nummer 2 nach den USA. Militärisch stark, aber sozial schwach und in vielen Belangen menschenrechtsverachtend, ist die chinesische Regierungsführung umworbene Leitfigur des Globalen Südens. Weltweit führend auf dem Sektor Technologieentwicklungen wird China von den USA als „Rivale” betrachtet. Sein alternatives Multilateralismus-Modell beruht wiederum auf der Vorherrschaft eines kommunistischen, China-zentrierten Weltbilds.
- Russische Föderation (Russland): Mit Anspruch auf Supermachtstellung, die es nuklear auch definitiv innehat, bleibt Russland wirtschaftlich und technologisch hinter anderen Großmächten zurück. Aus völkerrechtlicher Sicht ist Russland „Völkerrechtsbrecher Nummer 1”. Es bleibt eine revisionistische kontinentale Macht, die auf Kriegswirtschaft beruht und aufgrund seiner expansionistischen „Nachbarschaftspolitik” derzeit als strategischer Juniorpartner von China dasteht.
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Positionierung der „Neuen“
Überlagert wird dieses Großmachtszenario durch den konzeptuellen Ansatz der Active Non-aligned Staaten, die sich einer Blockbildung widersetzen und Freiräume zwischen den Hegemonialsphären aufrechterhalten wollen. In erster Linie sind hier die BRICS+ (-> Müssen wir uns vor BRICS+ fürchten?) mit Indien in Vorreiterrolle in Konkurrenz mit China und 40 Beitrittsanwärtern, aber auch regionale Ankerstaaten wie Brasilien, Türkei oder die Golfstaaten und Südafrika zu nennen. Der Globale Süden vereint Schwellen- und Entwicklungsländer aus Afrika, Lateinamerika und Asien, mit von Wachstumstreibern, die etwa ein Fünftel des globalen GDP ausmachen, aber auch durchschnittlich niedrigem Pro-Kopf-Einkommen. Die Formation, die unter dem Begriff „Global Majority” – dem Multilateralismusprojekt, mit dem China einen schleichenden Völkerrechtswandel betreibt – bekannt ist, schlägt sich zunehmend in gemeinsamen Positionierungen auf internationalen Konferenzen nieder, wenn auch dort die sehr heterogene Zusammensetzung weiterhin zum Tragen kommt.
Die von Simon Chesterman ironischerweise so bezeichneten „Untied Nations” sind somit Symptom der Lage und Ursache zugleich. Der Politikwissenschafter Herfried Münkler sieht in diesen Entwicklungen eine neue geopolitische Konfiguration in Form eines Pentagons. Dies würde wohl konkret so aussehen: Bestimmte Akteure sitzen in der fußfreien (ersten) Reihe (USA, China), auf der geopolitischen Hinterbank (Europa, Russland, Indien, Türkei, Brasilien, Südafrika …) und einem dritten Rang, wie man in Wien sagen würde (Globaler Süden). Dass sich aus dieser Gemengelage eine, neuerdings auch vom UN-Generalsekretär befürwortete multipolare Ordnung ohne disruptive Ereignisse etablieren kann, ist aus Gründen des Pluralismus durchaus wünschenswert, möglicherweise aber Wunschdenken.
„Dass sich aus der aktuellen Gemengelage eine, neuerdings auch vom UN-Generalsekretär befürwortete multipolare Ordnung ohne disruptive Ereignisse etablieren kann, ist aus Gründen des Pluralismus durchaus wünschenswert, möglicherweise aber Wunschdenken.“
Verhalten der ehemaligen „High Contracting Parties“
Die Schlussfolgerung, die sich für die EU daraus ergibt, klingt vielleicht paradox, aber als Vermittler zwischen den tonangebenden Weltmächten könnte Europa durch gezielte frühe Anerkennung und Wertschätzung von Multipolarität die Staatengemeinschaft stärker beeinflussen als mit dem derzeitigen Lavier-Kurs. Die vielbeachtete Rede des kanadischen Premierminister Mark Carney am Weltwirtschaftsforum in Davos fasst die – eigentlich auf die EU zugeschnittene – neue Positionierung zusammen: „The question is whether we adapt by simply building higher walls, or whether we can do something more ambitious. And our new approach rests on what Alexander Stubb, the President of Finland, has termed ,value-based realism’”.
Gemeint ist damit ein Zusammenschluss der mittleren und kleineren Mächte, die naturgemäß von einer regelbasierten Ordnung am meisten profitieren und deren größtes Interesse es ist, diese durch künftige Koalitionen auf neue Beine zu stellen. Allerdings ist die Machbarkeit, diese Koalitionen zu schmieden, und deren Tragfähigkeit noch „ausbaufähig”.
Ein glaubwürdiger Brückenschlag mit dem Globalen Süden würde ultimativer Blockbildung entgegenwirken. Schon aus diesem Grund empfiehlt sich für die EU strategisch ein Festhalten an der Idee der Internationalen Gemeinschaft und des Völkerrechts. Diese sollten idealiter vom UN-Generalsekretär in der Welt unverhohlen repräsentiert werden. Ein neuer „GS” wird heuer im Juli gewählt – ob sich Trump in dieser Rolle sieht?
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Wie kann’s weitergehen?
Auch wenn die realpolitische Verfasstheit der gegenwärtigen Epoche es nicht vermuten lässt, fußt das Völkerrecht als Einhegung von materiellen Interessen, wirtschaftlicher Dominanz von Korruption bis Kleptokratie sowie dem Ausgleich von Hegemonie und Imperialismen auf der Macht der Ideen – und weist eine beeindruckende Geschichte auf.
Festhalten an der Macht der Ideen
Zweifellos auf antike und vorantike Ursprünge zurückgehend ist der heutige, die Welt umfassende Rechtsbestand rund um die Vereinten Nationen (UNO) angesiedelt. Derzeit existiert kein anderes auf völkerrechtlichem Vertrag beruhendes Regime, das universellen Anspruch geltend machen kann. Setzt man das moderne Völkerrecht mit der Unterzeichnung der Charta der Vereinten Nationen am 26. Juni 1945 in San Francisco an, rückt die Trias Friede und Sicherheit, Menschenrechte, und Entwicklung als die drei Grundpfeiler der UN-Charta ins Zentrum.
Trotz dieser leitenden Visionen ist Völkerrecht in einzelnen Perioden von konzeptuellen Trends überlagert, die auf die Rechtsentwicklung ganz massiv Einfluss nehmen können. So etwa die Linse der Versicherheitlichung, einer „Developmentalisation” aller Rechtsgebiete oder dem Bemühen um einen völkerrechtlichen Konstitutionalismus. Die gegenwärtig dominanten Strömungen, sind zum Teil gegensätzlich: Denkschulen des sogenannten „Human-centrism” (Menschen-zentriertes Völkerrecht), die Auffassung einer „Economisation of everything” (Interessen-getriebene Außenpolitik) und autokratische Nationalismen (anti-demokratische Tendenzen) stehen einander gegenüber.
Menschliche Sicherheit und Demokratie sind die prägenden ideengeschichtlichen Eckpfeiler des Völkerrechts der Gegenwart und in einem konstruktivistischen Sinn auch die Grundlage der UNO. Die Gemeinsamkeit beider Leitideen liegt in der Grundauffassung, dass Recht dem Menschen und nicht dem Staat oder Einzelnen dient (Human-centrism). Legitimität wird vorrangig aus der Rückbeziehung auf die Würde des Einzelnen geschöpft, dies ist die Basis und Erbe der beiden Weltkriege für die Ausgestaltung der geltenden Rechtswirkungen: Der Mensch rückt anstelle des Staats in den Mittelpunkt der Betrachtung und löst somit den Staat als Völkerrechtssubjekt zunehmend ab. Es ist wichtig, sich dies immer wieder vor Augen zu führen, wenn Völkerrecht heute aufgrund der Erosion seines wertegebundenen Verständnisses, der Doppelbödigkeit des Westens und vielfacher Nichtbeachtung leichtfertig über Bord geworfen wird. Zwar haben die USA nach „Entführung” des Präsidenten Maduro keinen Regime-Change in Venezuela durchgeführt, womit sie einen weitreichenden Völkerrechtsbruch riskiert hätten, haben aber dennoch dem Völkerrecht „laser-focused” zuwidergehandelt und hohe Gegnerschaft in Kauf genommen.
Völkerrechtlich darf das Herausbilden universeller Normen nach dem Zweiten Weltkrieg keineswegs als subjektive, kurzfristige, rein historische oder zufällige Entwicklung abgetan werden. Ob es ein Recht gibt, das alle Menschen als gleich behandelt und das dem Individuum aufgrund des Gleichheitsprinzips Schutz und Achtung verleiht, ist eine rechtsphilosophische Grundsatzfrage, die unabhängig von der jeweiligen geopolitischen Lage vom humanistischen Standpunkt aus bejaht werden muss. Dennoch bestehen mehr autokratische Regime als es Demokratien auf der Welt gibt.
Fluctuat nec mergitur
Stehen wir vor einer post-liberal repressiven, nationalistisch geprägten normativen Wende? Die Antwort muss differenziert ausfallen. Das Unterminieren der UN-Frauenstatuskommission, der OECD, der SDGs sowie der Austritt der USA aus 66 multilateralen Organisationen, darunter der International Law Commission (ILC), deuten in diese Richtung. Zugleich ist mehr Einfachheit und Effizienz angesichts Amitav Acharyas‘ „Multiplex Relations” sicherlich angezeigt (reduktionistischer Ansatz), wobei das Leitprinzip der internationalen Beziehungen, die Einhegung von Macht, schon aus bloßen Existenzgründen wohl immer das Duo Friedensge- und Gewaltverbot bleiben muss.
Der eigentliche „Angriff” auf Friedenssicherungsrecht liegt heute in einer Unterminierung und im wenig respektvollen Umgang mit gemeinsamen Grundsätzen und Prinzipien wie der Souveränität oder dem Friedenserhaltungsmonopol der UNO. Klar ist aber auch, dass den USA, die selbst am Aufbau des geltenden internationalen Rechts führend beteiligt waren, die bestehende Weltordnung unter Trump II zu legalistisch, institutionalisiert, staatszentriert, und dynamisch in ihrer intrinsischen Entwicklung zum Human-centrism geworden ist. Insofern schränkt das Völkerrecht mit seiner Ausrichtung auf individuelle Freiheiten, kollektive Sicherheit und einen lebenswerten Planeten willkürliches Vorgehen definitiv ein.
Eine teleologische Konzentration auf das Leitmotiv Gewaltverbot hilft, den Horizont auf Frieden als höchstes politisches Gut zu refokussieren. Dem Grundgedanken folgend, dass die Regelung internationaler Beziehungen neben Entwicklung und Prosperität insbesondere auch Streitschlichtung und Konfliktlösung verfolgt, lässt den normativen Auftrag erkennen: Recht kann Interessen, aber auch Freiheit dienen. Der Auffassungsunterschied liegt darin, ob diese Ordnung letztlich der Durchsetzung von partikulären Machtansprüchen oder einem friedlichen Ausgleich dienen soll, wodurch wichtige Güter wie Leben, Gesundheit, Umwelt und Wohlstand aller gleichermaßen geschützt werden sollen – ein Standpunkt, der auch von der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht propagiert wird (-> Gemeinwohlinteressen in einer sich wandelnden Welt).
Ganz unabhängig davon, was bei der Münchner Sicherheitskonferenz über die Bühne gehen wird, dieser Geltungsgrund von Völkerrecht wird nicht aufhören, zu existieren.
Insgesamt ist zu erwarten, dass eine Rückbesinnung oder Neuverhandlung des Kerns des Staatenkonsensus die kommenden Jahre prägen wird. Den Rahmen für staatliches Handeln im internationalen Verkehr zu stecken, ist bleibendes Anliegen des Völkerrechts, seine pragmatische Raison d’être. Das Interesse des Allgemeinwohls ist dabei der Mehrwert, der es von den einzelstaatlichen Interessen abgrenzt – es vom „Kooperationsvölkerrecht zum Kooptionsvölkerrecht” wachsen lässt.
Im Völkerrecht geht es in jedem Fall um faires und gerechtes Law-Making (Öffentliches Internationales Recht). Dabei dürfen Anpassungen den zivilisatorisch bereits erreichten Fortschritt nicht zurückbauen. Völkerrecht in einer Zeit des Umbruchs heißt, die Sinnfrage nach dem Existenzgrund geordneter Verhältnisse zwischen souveränen Akteuren in diesem Sinn zu lösen.
„Freiheit bedeutet einen Mehrwert über alle Interessen. Und darin liegt die Antwort auf die Herausforderungen von heute.“
Die Zukunft des Völkerrechts bestimmt jedoch nicht allein sein normativer Gehalt in einer staatenübergreifenden Ordnung. Geopolitik bringt ihre eigenen Handlungszwänge und Dynamiken, die sich dem rationalen humanistischem Denken in ihrer auf Machtinteressen ausgerichteten Eindimensionalität oftmals entziehen. Das ist aber auch ihre Schwäche, denn: Freiheit bedeutet einen Mehrwert über alle Interessen. Und darin liegt die Antwort auf die Herausforderungen von heute.
Bleiben wir up-to-date. LexisNexis Briefings Völkerrecht, von Ursula Werther-Pietsch. Ab 1. März online.









