Finanzminister Markus Marterbauer ist auf dem Weg nach Brüssel. Dort tagen am Dienstag die Wirtschafts- und Finanzminister der EU. Einer der dortigen Tagesordnungspunkte hat auch enorme Bedeutung für das Österreichische Bundesheer. Um sich als Vorsichtsmaßnahme einen Budgetspielraum für den Aufbauplan „Bundesheer 2032+” zu sichern, möchte die Republik Österreich die sogenannte „nationale Ausweichklausel” aktivieren.

Trotz des laufenden EU-Defizitverfahrens dürfte das eine reine Formalität sein. Mittlerweile haben 16 EU-Mitglieder diese Ausweichklausel aktiviert. Dass sie Österreich verweigert wird, ist somit extrem unwahrscheinlich.

©Militär Aktuell

Trotzdem gibt es offenbar eine kleine Besonderheit. Österreich will schon für 2025, also rückwirkend, zusätzliche Verteidigungsausgaben im Umfang von 0,2 Prozent der Wirtschaftsleistung im Wege der Ausweichklausel in Rechnung bringen. Da die Klausel nur für einen Zeitraum von vier Jahren gilt, wird das Zeitfenster für das Bundesheer ein relativ kurzes. Letztmalig 2028 könnten dann rein theoretisch bis zu 1,5 Prozent der Wirtschaftsleistung in Verteidigungsausgaben fließen, ohne von der EU für dadurch höhere Defizite sanktioniert zu werden. Theoretisch ließen sich in diesen 1,5 Prozent das gesamte Bundesheer-Budget (UG 14) und mehr abbilden. Es ist somit extrem unwahrscheinlich, dass Marterbauer diesen Rahmen voll nutzen möchte.

Verteidigungsministerin Klaudia Tanner – ©Martin Rosenkranz
Verteidigungsministerin Klaudia Tanner benötigt zusätzliche Mittel für Pioniere, Infanterie, Panzertruppe, Flugabwehr, Artillerie und Aufklärung – ebenso für Drohnen, Sanität, Logistik, Cyberfähigkeiten, das Jagdkommando und zahlreiche weitere Bereiche, wenn der Aufbauplan „Bundesheer 2032+” vollumfänglich umgesetzt und das Bundesheer wieder verteidigungsfähig werden soll.

Im Regierungsprogramm haben sich die Koalitionäre ÖVP, SPÖ und NEOS zur Fortsetzung des unter ÖVP und Grünen eingeleiteten Aufbauplans „Bundesheer 2032+” bekannt. Ebenso wichtig: Die Wehrsprecher aller Parlamentsfraktionen haben diesen Plänen ebenfalls ihre volle Zustimmung versichert. Die konsequente Umsetzung der Bundesheer-Rüstungspläne hat somit den breitest denkbaren politischen Rückhalt – eine ziemlich einzigartige Situation in der Landesverteidigungspolitik, zumindest in der Rückbetrachtung der letzten Jahrzehnte.

Ebenso einzigartig: Im 2022 beschlossenen Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz (LV-FinG) bekennt sich die Republik Österreich „zu weiterhin ansteigenden Budgets der Untergliederung 14” (Landesverteidigungsbudget).

Trotzdem hängen vor allem die Budgets 2025 und 2026 auf der Zielgeraden etwas durch, wenn auch nicht tragisch. Viel bedenklicher: Die Budgetvorschau für 2028 und 2029 sah nicht die erforderliche Aufstockung der Mittel zur Umsetzung des Aufbauplans „Bundesheer 2032+” vor. Will die Republik Österreich das gesetzte Ziel erreichen, sind zusätzliche Mittel alternativlos.

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Die Bundesregierung möchte das geplante Doppelbudget für 2027/28 noch vor dem Sommer im Parlament beschließen. Sowohl mehr modernes Gerät als auch mehr Personal sind nur realisierbar, wenn die für den Aufbauplan angepeilten 1,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts auch erreicht werden. Bildet sich das in den Budgetgesetzen für 2027/28 nicht ab, dürfte die vollständige Umsetzung des Aufbauplans zumindest gefährdet sein. Und auch das im Regierungsprogramm erwähnte längerfristige Budgetziel von zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts rückt dann in unendlich weite Ferne.

All das vor dem Hintergrund weiter zunehmender geopolitischer Spannungen. Der anhaltende Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine sowie eine deutliche Abkühlung der Beziehungen zwischen Europa und dem jahrzehntelang engsten Bündnispartner USA bilden die Grundlage für diese Entwicklung.

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