Heute wurde im Ministerrat eine Gesetzesnovelle beschlossen, mit der eine gesetzliche Grundlage für einen „Ausbildungsscheck” für Soldatinnen und Soldaten in der Miliz geschaffen wird. Personen, die an Milizübungen teilnehmen, erhalten dank dem Wehrrechtsänderungsgesetz eine Vergütung von bis zu 100 Euro pro Ausbildungstag.

Diese Vergütung kann für zivile berufliche Aus- und Fortbildungszwecke genutzt werden und soll als Anreiz dienen, sich verstärkt in der Miliz zu engagieren. Ebenso soll es auch die Wirtschaft ermutigen, die Miliz stärker zu unterstützen.

Gute Aussichten für Embraers C-390

„Da kann der Dank der Miliz an unsere Frau Bundesministerin nicht groß genug sein! Das ist großartig und damit werden einerseits diverse soziale Ungerechtigkeiten für Milizangehörige beseitigt und andererseits durch die neu eingeführte Milizausbildungsvergütung für Milizangehörige und auch Arbeitgeber ein einzigartiger Anreiz geschaffen, sich für die Miliz zu engagieren”, so der Milizbeauftrage des Bundesheeres Generalmajor Erwin Hameseder.

Auch sozialrechtlicher Härteausgleich kommt

Die neuen Maßnahmen umfassen auch die Einführung eines sozialrechtlichen Härteausgleichs, um sozialversicherungsrechtliche Benachteiligungen beim Kinderbetreuungsgeld und dem Familienzeitbonus für Personen im Präsenz- und Ausbildungsdienst zu beseitigen.

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Darüber hinaus wird mit dieser Novelle die Grundlage für eine Tapferkeitsmedaille im Bundesheer geschaffen, um Soldatinnen und Soldaten zu ehren, die außergewöhnliche Tapferkeit und Einsatzbereitschaft unter Gefährdung ihrer eigenen körperlichen Unversehrtheit während eines Einsatzes zur militärischen Landesverteidigung, im sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz oder im Auslandseinsatz gezeigt haben.

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QuelleSoldaten des Bundesheeres – ©Bundesheer/Unterbuchberger