Österreich wird sich mit zwei Offizieren an der maritimen EU-Mission im Roten Meer, „European Union Naval Force Aspides” („EUNAVFOR Apsides”), beteiligen. Die Experten werden im operativen Hauptquartier der Mission in Larissa, Griechenland, ihr Know-how in den Bereichen Logistik und Informations- und Kommunikationstechnologie einbringen. Die österreichische Beteiligung kann im Bedarfsfall auf bis zu fünf Personen angehoben werden.
Verteidigungsministerin Klaudia Tanner dazu: „Die derzeitigen Entwicklungen in und rund um Europa zeigen, dass die internationale Sicherheits- und Verteidigungspolitik Europas vor große Herausforderungen gestellt ist. Diese lassen sich nur gemeinschaftlich annehmen. Daher sehe ich den Beitrag Österreichs an der Schutzoperation ,Aspides’ als besonders wichtig an, wenn es darum geht, im europäischen Verbund vitale Interessen Europas – und damit Österreichs – zu vertreten und dabei die Sicherheit von bedeutenden Handelswegen nach Europa aktiv zu schützen. Das Bundesheer kann auch in dieser internationalen Schutzmission seine jahrzehntelange Erfahrung in der Krisenbewältigung einbringen. Ich wünsche unseren Missionsoffizieren viel Soldatenglück und danke ihnen für ihren Beitrag zu Europas Sicherheit.”
Beschlüsse zur Mission „Aspides”
Vor dem Hintergrund der verschlechterten Sicherheitslage im Roten Meer hat der Rat mit einem Beschluss vom 8. Februar die maritime Operation „EUNAVFOR Apsiden” zur Wahrung der Freiheit der Schifffahrt im Zusammenhang mit der Krise im Roten Meer eingerichtet. Mit einem weiteren Beschluss am 19. Februar erfolgte dann die Einleitung der Operation.
Heute stimmte schließlich im Hauptausschuss eine Mehrheit aus ÖVP, Grünen und NEOS der Entsendung von Angehörigen des Verteidigungsministeriums beziehungsweise des Bundesheeres im Rahmen der Mission zu. Mit dem gleichen Stimmverhalten billigte der Ausschuss eine Verordnung, die die Befugnisse der Entsendeten regelt.
Nach den für diese Mission bestehenden völkerrechtlichen Grundlagen, ist vorgesehen, dass Befugnisse, wie die Durchsuchung und Wegweisung von Personen sowie die Beendigung von Angriffen gegen „EUNAVFOR Apsides” oder andere im Rahmen des Einsatzes besonders zu schützende Rechtsgüter durch die jeweils entsendeten Organe im Einzelfall mit unmittelbarer Zwangsgewalt durchgesetzt werden dürfen. Hierbei ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besonders zu berücksichtigen.
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