Die Direktion für Ingenieurwesen und Expertise (Direction de l’ingénierie et de l’expertise, DIE) der französischen Rüstungsbehörde DGA arbeitet derzeit intensiv an der Bewertung einer vergleichsweise neuen operativen Anforderung der Streitkräfte: der Fähigkeit, Drohnen aus bemannten Luftfahrzeugen auszubringen und diese anschließend durch einen bodengebundenen Operator übernehmen zu lassen.

Die Idee klingt zunächst einfach: Eine Mini-Drohne wird aus einem Flugzeug oder Hubschrauber ausgeklinkt, danach übernimmt ein Operator am Boden die Steuerung und führt die Mission durch. In der Praxis ist dieses Verfahren jedoch hochkomplex, da zwei zentrale Bedingungen erfüllt sein müssen. Erstens darf die Drohne beim Verlassen des Trägerluftfahrzeugs nicht beschädigt oder gar zerstört werden. Sie geht innerhalb eines Sekundenbruchteils von null Geschwindigkeit auf die Geschwindigkeit des Trägerluftfahrzeugs über und ist dabei starken Luftströmungen und Turbulenzen ausgesetzt. Zweitens darf die Drohne in diesen Verwirbelungen weder das Trägerluftfahrzeug selbst beschädigen noch in sicherheitskritische Komponenten geraten.

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Um diese Risiken zu minimieren, wurden für jeden in Betracht gezogenen Drohnentyp numerische Simulationen zur aerodynamischen Charakterisierung und zur sicheren Trennung vom Trägerluftfahrzeug durchgeführt. In einem weiteren Schritt mussten diese Simulationen durch reale Versuche validiert werden. Genau hier setzten die beteiligten Fachzentren DGA Essais en vol, DGA Techniques aérospatiales und DGA Techniques terrestres an.

Gemeinsam führten sie mehrere Erprobungskampagnen durch, darunter Abwurftests von Mini-Drohnen aus der seitlichen Tür eines Gazelle-Hubschraubers sowie aus der Heckrampe und den seitlichen Fallschirmspringertüren eines A400M-Transportflugzeugs. In beiden Fällen verliefen die Versuche laut einer aktuellen Aussendung der DIE „äußerst zufriedenstellend” und „ebnen nun den Weg für die angestrebte Freigabe dieser Einsatzprofile im Flugbetrieb”.

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Quelle©DGA