Das Bundesamt für Rüstung armasuisse und Victorinox haben ihre Zusammenarbeit im Bereich der Militärmarken weiter bekräftigt. Mit Unterzeichnung des neuen Vertrages im März 2024 wird Victorinox als Exklusivpartner für die Marke „Swiss Army” und als Eigentümer der Marke „Swiss Army Knife” bestätigt.
Zwischen dem Bundesamt für Rüstung armasuisse und Victorinox besteht eine langjährige Zusammenarbeit zum Schutz und der Verteidigung der Militärmarken gegen eine missbräuchliche Verwendung von Dritten. Seit 1996 sind die beiden Parteien über einen Zusammenarbeitsvertrag betreffend die Marke „Swiss Army” partnerschaftlich verbunden. Darin wird unter anderem die exklusive Nutzung von Victorinox für die Marke „Swiss Army” geregelt.
Um den Markenschutz weltweit zu stärken, haben beide Parteien nun die Kooperation präzisiert und vertraglich erneut bekräftigt. Victorinox wird als Exklusivpartner für die Marke „Swiss Army” und als Eigentümer der Marke „Swiss Army Knife” bestätigt. Gleichzeitig wurde ein Rahmen geschaffen, damit armasuisse mit weiteren Lizenzverträgen die Marken „Swiss Military” und „Swiss Air Force” weltweit gezielter schützen und bewirtschaften kann. Zudem wurden die seit dem 1. Jänner 2017 gültigen Vorgaben der Swissness-Gesetzgebung im Vertrag verankert.
Für den Markenschutz und die Registrierung der Militärmarken im In- und Ausland ist das Bundesamt für Rüstung armasuisse zuständig. Der Markenschutz erfolgt in Zusammenarbeit mit externen Markenanwälten und mit den Vertragspartnern der armasuisse im Rahmen von Markenlizenzverträgen, armasuisse unterstützt die Lizenznehmer bei der Durchsetzung ihrer Markenrechte. Im Vordergrund steht die Abwehr von Markenpiraterie durch zumeist ausländische Unternehmen, welche die „Swissness”-Vorschriften nicht befolgen. Auch im Inland dürfen die Militärmarken nur mit Autorisierung von armasuisse benutzt werden.