Diese Woche konnte Verteidigungsministerin Klaudia Tanner die Novelle des Wehrrechtsänderungsgesetzes in die Begutachtung schicken. Darin enthalten sind eine Reihe von Neuerungen, die darauf abzielen, das Bundesheer noch stärker zu einem attraktiven Arbeitgeber zu machen – unter anderem ein „Elternmonat” für Grundwehrdienst und ein „Ausbildungsscheck” für Milizsoldaten.
Verteidigungsministerin Tanner: „Mit dieser Gesetzesnovelle schaffen wir einen weiteren Schritt auf unserer ‚Mission Vorwärts’. Die Änderungen bringen weitere Anreize für den Dienst im Bundesheer und beseitigen nach Jahrzehnten der Diskussion Benachteiligungen für unsere Soldatinnen und Soldaten im Präsenz- und Ausbildungsdienst. Es ist ein weiterer wichtiger Schritt, der dafür sorgen wird, dass das Bundesheer als Arbeitgeber noch attraktiver wird. Klar ist: Das kann nur ein Schritt von vielen sein. Gerade bei unseren Berufssoldatinnen und -soldaten ist, gerade was die bessere Bezahlung betrifft, noch vieles zu erledigen.”
Eine der wichtigen Neuerungen ist die Einführung eines „Elternmonats” für Soldatinnen und Soldaten, die ihren Grundwehrdienst, Dienst als Zeitsoldat oder Ausbildungsdienst leisten. Diese Dienstfreistellung im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes ermöglicht es Eltern, ihre familiären Verpflichtungen zu erfüllen und gleichzeitig ihren Dienst für Land und Landsleute fortzusetzen.
Darüber hinaus soll mit dieser Gesetzesnovelle die gesetzliche Grundlage für einen „Ausbildungsscheck” für die Soldatinnen und Soldaten in der Miliz geschaffen werden, um das Milizsystem weiter zu stärken. Personen, die an Milizübungen teilnehmen, erhalten eine Vergütung von bis zu 100 Euro pro Ausbildungstag. Diese Vergütung kann für zivile berufliche Aus- und Fortbildungszwecke genutzt werden und soll als Anreiz dienen, sich verstärkt in der Miliz zu engagieren. Ebenso soll es auch die Wirtschaft ermutigen die Miliz stärker zu unterstützen.
Die neuen Maßnahmen umfassen auch die Einführung eines sozialrechtlichen Härteausgleichs, um sozialversicherungsrechtliche Benachteiligungen beim Kinderbetreuungsgeld und dem Familienzeitbonus für Personen im Präsenz- und Ausbildungsdienst zu beseitigen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Dienstzeiten angemessen anerkannt und vergütet werden.
„Für mich als Milizbeauftragter sind gerade der ,Ausbildungsscheck’ und die Beseitigung der sozialversicherungsrechtlichen Benachteiligungen Meilensteine für die Attraktivierung und die Akzeptanz der Miliz. Besonders in diese Vorhaben sind jahre- und jahrzehntelange Diskussionen und Verhandlungen vorangegangen. Ich danke Verteidigungsministerin Klaudia Tanner für ihren unermüdlichen Einsatz für Verbesserungen für unsere Miliz“, so Milizbeauftragter Generalmajor Erwin Hameseder zur geplanten Gesetzesänderung.
Darüber hinaus wird mit dieser Novelle die Grundlage für eine Tapferkeitsmedaille im Bundesheer geschaffen, um Soldatinnen und Soldaten zu ehren, die außergewöhnliche Tapferkeit und Einsatzbereitschaft unter Gefährdung ihrer eigenen körperlichen Unversehrtheit während eines Einsatzes zur militärischen Landesverteidigung, im sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz oder im Auslandseinsatz gezeigt haben.
„Insgesamt setzen wir mit dieser Novelle ein starkes Zeichen für die Attraktivität des Dienstes im Bundesheer und vor allem für die Wertschätzung unserer Soldatinnen und Soldaten. Denn sie sind es, die tagtäglich für die Sicherheit unseres Landes und aller Österreicherinnen und Österreicher sorgen. Deshalb werde ich weiterhin für Verbesserungen, vor allem auch bei unserem Kaderpersonal, kämpfen”, so Verteidigungsministerin Klaudia Tanner abschließend.
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