Wie bereits mehrfach beleuchtet, erwies sich der Schweizer „Fixpreis” für die geplanten 36 F-35A-Kampfjets im Nachhinein doch als weniger fix, als politisch kommuniziert. Washington machte Jahre später höhere Kosten geltend – begründet mit Inflation, post-Covid-Lieferkettenproblemen, der Entwicklung der Rohstoffpreise sowie weiteren Faktoren. Das musste nun auch der Bundesrat einräumen, wie der SRF berichtet, und wird wohl eine Reduktion der bestellten Flugzeuge zur Folge haben.

Wie hoch die Mehrkosten tatsächlich ausfallen werden, ist allerdings weiterhin offen. Dies hänge davon ab, welche Ergebnisse die US-Regierung in den laufenden Verhandlungen mit Flugzeughersteller Lockheed Martin und den Zulieferern erziele – ein Vorgehen, das bei Foreign-Military-Sales-(FMS-)Geschäften mit den USA durchaus üblich ist.

In Bern kursieren derzeit Zahlen zwischen 650 Millionen und bis zu 1,3 Milliarden Schweizer Franken (695 bis 1,4 Milliarden Euro) zusätzlich zu den ursprünglich veranschlagten sechs Milliarden Franken (rund 6,4 Milliarden Euro), die das Schweizer Stimmvolk – äußerst knapp – genehmigt hatte.

F-35A-Kampfjet bei Flugerprobung in Emmen – ©VBS
Die Schweiz hatte sich ursprünglich für den Kauf von 36 F-35A-Kampfjets entschieden – nun könnte die Zahl auf 30 reduziert werden.

Die Konsequenz ist erwartbar: Die Stückzahl wird zumindest vorerst reduziert. Nachdem der Nationalrat dem VBS (Verteidigungsdepartement) jüngst einen Zusatzkredit verweigert hatte, lautet die offizielle Linie nun, man wolle „die maximal mögliche Anzahl Flugzeuge des Typs F-35A” innerhalb des beim Referendum 2020 beschlossenen Finanzrahmens beschaffen.
„Wie viele Kampfflugzeuge für die veranschlagten sechs Milliarden Franken gekauft werden könnten, können wir heute noch nicht sagen”, erklärte Verteidigungsminister Martin Pfister vor Journalisten.

Auch eine Teilkompensation der Mehrkosten über den Verzicht auf Offset-Geschäfte hat der Bundesrat verworfen. Betroffen wäre unter anderem die bei RUAG geplante Endfertigung von vier F-35A. Diese Gegengeschäfte trügen „dazu bei, Know-how im Zusammenhang mit dem Kampfflugzeug in der Schweiz aufzubauen und die Unabhängigkeit in der Instandhaltung zu stärken”, heißt es dazu in der Mitteilung aus Bern. Am F-35 als Muster selbst wird hingegen nicht gerüttelt.

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In der Folge spekulierten Schweizer Medien, dass es zunächst 30 statt 36 Lightning II werden könnten. Vorerst. Denn – so der Bundesrat – „weil 13 weitere europäische Länder auf den F-35 setzen, ist es keine Option, auf das US-Kampfflugzeug zu verzichten”. Gleichzeitig verweist die Regierung auf den eigenen militärischen Bedarf: „Für eine umfassende und auf die aktuelle Bedrohungslage ausgerichtete Luftverteidigung braucht es 55 bis 70 moderne Kampfflugzeuge. Eine weitere Aufstockung der Luftverteidigung wird geprüft.”

Konkret soll das VBS nun eine interne Priorisierung der Bedürfnisse vorlegen. Sind diese Fragen geklärt, will der Bundesrat über eine allfällige zusätzliche Beschaffung weiterer F-35-Jets entscheiden – allerdings wohl erst in einigen Jahren, nach der Einführung des Systems, wenn die Kostenstrukturen einigermaßen „verdaut” sind. Und abhängig von politischen Prioritäten sowie möglichen parlamentarischen oder gar Volksentscheiden.

Eine Schweizer Zeitung brachte es zugespitzt auf den Punkt: „Verteidigungsminister Martin Pfisters Manöver könnte sich als raffinierter Schachzug herausstellen. Zum einen umschifft er so den programmierten Widerstand von links, falls er mehr als sechs Milliarden ausgeben und einen Nachtragskredit beantragen würde. Zum anderen beruhigt er mit der Option auf eine spätere Zusatzbeschaffung Bürgerliche und Militärexperten, die eine stärkere Luftwaffe fordern.”

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Politiker haften kaum selbst …

„Muss Alt-Bundesrätin Viola Amherd fürs F-35-Fiasko haften?” Diese Frage stellt nun die konservative Schweizerische Volkspartei (SVP) – und fordert Konsequenzen. Der Bundesrat (in der Schweiz die amtierende Regierung, nicht die zweite Parlamentskammer) schließt solche ausdrücklich nicht aus. Hintergrund: Jahrelang hatte die frühere Verteidigungsministerin gegenüber Parlament und Öffentlichkeit betont, dass für die 36 US-Kampfjets ein Fixpreis von sechs Milliarden Franken gelte. Eine Darstellung, die die US-Seite – wenig überraschend für Kenner von FMS-Verträgen – später als „Missverständnis” bezeichnete.

„Daran könnte sich im Nachhinein eine Haftungsfrage stellen”, hält der Bundesrat in seiner Antwort auf eine SVP-Motion fest. Sollten sich Anhaltspunkte für einen Schaden für den Bund oder für widerrechtliches Verhalten von Beamten oder Dritten ergeben, werde der Bund „selbstverständlich entsprechende rechtliche Schritte gegen diese Personen” einleiten. Das gelte ausdrücklich auch für Maßnahmen zur Verhinderung des Eintritts der Verjährung von Schadenersatz- und Rückgriffsansprüchen. SVP-Nationalrat und Anwalt Rémy Wyssmann formuliert es so: „Wir wissen noch nicht, wie die Sache ausgeht. Darum geht es jetzt zuerst darum, die Verjährungsfrist zu unterbrechen, sonst sind wir später machtlos.”

Viola Amherd – ©SRF
Der früheren Schweizer Verteidigungsministerin Viola Amherd – im Bild mit einem Modell eines M-346 Advanced Jet Trainers – könnten nun wegen dem F-35-Entscheid Probleme drohen

Gleichzeitig will der Bundesrat vorerst nicht selbst aktiv werden. Dass beim Kampfjet-Kauf mit Mehrkosten zu rechnen sei, bedeute nicht zwingend, dass dem Bund ein Schaden entstanden sei, bei dem das Verantwortlichkeitsgesetz zur Anwendung komme. Zudem gebe es „derzeit nicht genügend konkrete Anhaltspunkte für ein widerrechtliches Verhalten von Bundesangestellten oder von Alt-Bundesrätin Amherd”, so die Begründung. Parallel dazu läuft allerdings noch eine Untersuchung der nationalrätlichen Geschäftsprüfungskommission.

Déjà-vu …

Österreich kennt ein ähnliches – letztlich folgenloses – „Herumdoktern”, wenn auch anders gelagert. Dort griff ein Regierungsmitglied direkt in einen bestehenden Vertrag ein. Zur Erinnerung: Peter Pilz brachte im Juni 2017 eine Anzeige gegen den ehemaligen österreichischen Verteidigungsminister Norbert Darabos ein. Der Vorwurf lautete auf Untreue im Zusammenhang mit dem 2007 aus innenpolitischen Motiven abgeschlossenen Eurofighter-Vergleich, der bis heute nachwirkt und auch die nun eingeleitete Ablöse der Tranche-1-Maschinen mit ausgelöst hat. Unterzeichnet wurde dieser Vergleich auf SP-Hotelbriefpapier.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nahm Ermittlungen auf, stellte diese jedoch am 29. Juni 2020 wieder ein. Begründung: Es sei kein Vorsatz erkennbar und „kein Vermögensschaden für die Republik” entstanden.

Nun ja. Der Republik fehlen bis heute die Flugstunden von drei Maschinen sowie zentrale Elemente der Bordausrüstung, die man bereits jetzt – obwohl erst etwa die Hälfte der Zellenlebensdauer erreicht ist – wieder als unabdingbar nachbeschaffen muss. Dennoch kam die WKStA zum Schluss, dass zwar die Finanzprokuratur nicht ausreichend eingebunden und Befugnisse überschritten worden seien, dies jedoch keine strafbare Untreue darstelle.

Hier geht es zu weiteren Berichten rund um Lockheed-Martin und hier zu weiteren Meldungen rund um die Schweizer Streitkräfte.

Quelle©VBS, SRF