Bilder in einem nordkoreanischen Propagandakanal auf X (vormals Twitter) deuten darauf hin, dass der nordkoreanische Diktator Kim Jong-un unlängst mit einem Scharfschützengewehr SSG 08 des österreichischen Herstellers Steyr Arms geschossen hat.

Die Aufnahmen sollen bei einem Besuch einer Ausbildungsbasis der nordkoreanischen Armee entstanden sein, wo ein neues Scharfschützengewehr getestet wurde. Der Oberbefehlshaber der nordkoreanischen Volksarmee und Generalsekretär der Partei der Arbeit Koreas wird darauf als Meisterschütze inszeniert. Er soll die Zielscheibe aus 100 Metern Entfernung genau im Zentrum getroffen haben.

Das verwendete Gewehr wird im X-Beitrag als ähnlich zu einem bekannten britischen Scharfschützengewehr bezeichnet. Die Bilder zeigen jedoch ein Steyr SSG 08 – oder eine gut gemachte Kopie, wie es von einem Sprecher von Steyr Arms gegenüber Militär Aktuell heißt. „So weit das auf den Fotos aufgrund deren Unschärfe erkennbar ist, könnte es sich um einen Nachbau handeln”, so der Sprecher. Ein Indiz dafür sei die Magazinwölbung.

Der Sprecher hält weiters fest: „Steyr Arms hat definitiv nie nach Nordkorea geliefert. Wenn es tatsächlich ein SSG 08 sein sollte, könnten wir nur aufgrund der Produktionsnummer nachvollziehen, woher sich die Nordkoreaner diese Waffe besorgt haben.”

Wie das Gewehr – sofern es sich tatsächlich um ein SSG 08 handelt – nach Nordkorea gekommen sein könnte, ist unklar. Es ist nicht auszuschließen, dass es sich bei der Waffe um ein Einzelstück handelt. In der gesamten Bildserie mit Aufnahmen von Übungen der Soldaten ist kein weiteres SSG 08 zu erkennen.

©Militär Aktuell

Gemäß der Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates vom 30. August 2017 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea ist die Lieferung, der Verkauf und die Weitergabe – auf direktem oder indirektem Weg – von Rüstungsgütern oder sonstigem Wehrmaterial jeder Art, einschließlich Waffen, Munition, Militärfahrzeugen und Militärausrüstung sowie paramilitärischer Ausrüstung und Ersatzteilen, ebenso wie bestimmte Materialien und Geräte, die zu den Nuklearprogrammen, Programmen für ballistische Flugkörper oder anderen Massenvernichtungswaffen Nordkoreas beitragen könnten, verboten. Ebenfalls untersagt sind damit in Zusammenhang stehende technische Unterstützung, Vermittlung sowie Finanzierung.

Quelle©Archiv