Die Debatte über den Fortbestand oder gar eine mögliche Aufgabe der österreichischen Neutralität ist neu entflammt. Zeit also, die Fakten von Mythen zu trennen und die Situation aus juristischer wie historischer Sicht zu betrachten.
Gleich vorweg: Die österreichische Neutralität steht nicht im Staatsvertrag. Dieser regelte den Abzug der alliierten Besatzungstruppen und stellte die volle Souveränität Österreichs wieder her. Er enthält jedoch keinerlei Bestimmungen über eine Neutralität Österreichs, auch wenn dies in den Verhandlungen in Moskau ein Wunsch der Sowjetunion war – am skeptischsten war damals übrigens die SPÖ.

Gewiss, das immer wieder russischerseits zitierte Moskauer Memorandum vom 15. April 1955 war ein entscheidender diplomatischer Schritt auf dem Weg zur Wiedererlangung der österreichischen Souveränität. Aber es war kein rechtsverbindlicher Vertrag, sondern eine politische Vereinbarung zwischen österreichischen und sowjetischen Regierungsvertretern. Wien erklärte sich damals bereit, eine Neutralitätserklärung „nach dem Vorbild der Schweiz” abzugeben. Das bedeutete: kein Beitritt zu Militärbündnissen und keine Stationierung fremder Truppen auf österreichischem Boden. Dies wurde umgesetzt und gilt bis heute – trotz Adaptierungen im Zuge des EU-Beitritts im Rahmen der GSVP. Überflüge, Übungen und Transporte sind keine Stationierungen.
Die Alliierten begrüßten die „neutrale Haltung” zwar und erkannten sie an (die Sowjetunion gleich im selben Dokument), doch sie war eben nicht Teil des späteren Staatsvertragswerks vom Mai 1955. Unsere immerwährende Neutralität wurde erst einen Tag nach dem Abzug der letzten Besatzungstruppen, am 26. Oktober 1955, nicht nur durch eine Deklaration, sondern durch ein eigenes Bundesverfassungsgesetz beschlossen. Dieses hält fest, dass Österreich aus freien Stücken seine Neutralität erklärt und diese „mit allen Mitteln” verteidigen wird. Letzteres wurde unbestreitbar seit 1991 ignoriert, ausgeblendet oder sogar parteipolitisch sabotiert.
Es gibt – bei aller unbestreitbar jahrzehntelang gewachsenen identitätsstiftenden Bedeutung und außenpolitischen Praxis – völkerrechtlich keine Bindung, die eine Abänderung oder Aufhebung verbieten würde. Anders als in der Schweiz, deren Neutralität völkerrechtlich verankert ist. Russland behauptet nun in Person von Ex-Präsident Dmitri Medwedew (-> Russland droht Österreich im Falle eines NATO-Beitritts) erneut, die österreichische Neutralität sei völkerrechtlich fixiert und könne nicht einseitig aufgegeben werden. Das ist schlichtweg falsch.

Denn die tatsächliche rechtliche Grundlage liegt im österreichischen Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955, nicht im Moskauer Memorandum. Darin steht auch nichts von Vetorechten oder Zustimmungspflichten der ehemaligen vier Alliierten. Eine schlichte Notifikation, auch an Herrn Medwedew, würde genügen. Einmal ist dies schon geschehen: 1991 erklärte Wien Teile des Staatsvertrags für überholt, insbesondere das „Raketenverbot”. In der Folge wurden Sidewinder-P4-Luft-Luft-Lenkwaffen beschafft. Und zwar ohne diplomatische Protestnoten oder offizielle Stellungnahmen der Signatarstaaten.

Da es sich beim Neutralitätsgesetz um ein innerstaatliches Verfassungsgesetz handelt, könnte es theoretisch mit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament auch abgeändert oder aufgehoben werden. Das ist derzeit aber nicht absehbar und könnte, wenn überhaupt, nur das Ergebnis eines längeren politischen und medialen Diskussionsprozesses sein. Dieser muss nicht zwangsläufig zu einem NATO-Beitritt führen (Buchtipp: Österreichs Neutralität; Recht, Politik und Gesellschaft – Eine Debatte). In Schweden und Finnland verlief ein solcher Meinungsbildungsprozess zwar beschleunigt, ist aber für Österreich in anderer geografischer Lage kein Präzedenzfall.
Gestärkt durch Drohungen wie jüngst von russischen Offiziellen gilt es jedoch, zu signalisieren, dass Österreich gewillt ist, seine Neutralität entschlossen zu verteidigen. Und zwar nicht nur solange in der Ukraine geschossen und gestorben wird (-> Aktuelle Meldungen aus dem Ukraine-Krieg). Denn, wie kürzlich der grüne Wehrsprecher David Stegmüller bemerkte, gewährt Neutralität im Angesicht der eklatanten, massiven Missachtung des Völkerrechts durch Russland alleine keinerlei Schutz. Die schwach gerüsteten „Neutralen” Norwegen, Dänemark, Belgien und die Niederlande haben dies 1940 brutal erfahren und ihre Freiheit an eine grausame Diktatur verloren – Völkerrecht hin oder her.








