Vom 16. bis einschließlich 20. Jänner sicherte das Bundesheer anlässlich des Weltwirtschaftsforums in Davos, Schweiz, im Rahmen der Übung „Dädalus 23” verstärkt den österreichischen Luftraum. Dazu wurde ein Flugbeschränkungsgebiet über Teilen Vorarlbergs und Tirols errichtet.

Aufgrund der grenznahen geografischen Lage von Davos zu Österreich erging im Vorfeld seitens der Schweiz das Ersuchen, während der Dauer des Weltwirtschaftsforums den österreichischen Luftraum durch die österreichischen Luftstreitkräfte zu sichern.

Mehr als 1.000 Soldatinnen und Soldaten und 20 Luftfahrzeuge, elf Flächenflugzeuge und neun Hubschrauber sorgten für die Sicherheit der Veranstaltung. Zu den Aufgaben zählten unter anderem Patrouillenflüge zur Überwachung, Flüge zur Identifizierung von Luftraumverletzungen sowie Transportflüge. In 119 Einsätzen leisteten die Piloten 202 Flugstunden.

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Das Emergency Rescue Team Air, ein Notfall-Rettungsteam, war mit einem Black Hawk abflugbereit.

„Ich bedanke mich bei allen eingesetzten Soldatinnen, Soldaten und Zivilbediensteten für die ausgezeichnete Leistung im Rahmen der ‚Dädalus23’. Die sehr professionelle Zusammenarbeit mit unseren Schweizer und deutschen Nachbarn zeugt von der hohen Leistungsfähigkeit und Kompetenz aller Teilnehmer”, so Verteidigungsministerin Klaudia Tanner.

Während der Luftraumsicherungsoperation kam es zu einer Luftraumverletzung durch einen Paragleiter. Der Pilot hatte das Flugbeschränkungsgebiet missachtet. In Summe wurden 172 zivile Fluggenehmigungen in diesem Raum erteilt und überwacht. Davon 80 durch berechtigte Luftfahrzeuge wie zum Beispiel Hubschrauber des Innenministeriums oder des ÖAMTC.

Im Rahmen der Luftraumsicherungsoperation kam auch der Staatsvertrag „Grenzüberschreitende Luftraumüberwachung” mit der Schweiz vollinhaltlich zur Anwendung. Er ermöglicht eine lückenlose Verfolgung von verdächtigen zivilen Flugzeugen ohne Eingriff in die nationale Souveränität auf das angrenzende Staatsgebiet. Der Einsatz von Waffen im Gebiet des jeweils anderen Staates ist jedoch ausdrücklich verboten.

Quelle@Bundesheer