Ab dem Einrückungstermin April 2022 wird das „KlimaTicket Österreich Bundesheer” eingeführt. Anspruchsberechtigt sind ab 1. April Grundwehrdiener (sechs Monate), Personen im Ausbildungsdienst (PiAD, sechs Monate plus maximal weitere sechs Monate) und Zeitsoldaten (ebenso maximal sechs plus sechs Monate). Basis dafür ist das Heeresgebührengesetz 2001 §7 und §8 (Ansprüche auf Fahrtkostenvergütung) und das unterzeichnete Verwaltungsübereinkommen.
Wie kommt ein Grundwehrdiener, eine Person im Ausbildungsdienst oder ein Zeitsoldat zu einem KlimaTicket?
Die Anspruchsberechtigten bekommen mit dem Einberufungsbefehl ein Infoblatt mitgeschickt, in dem der Anspruchszeitraum angeführt ist. Mit diesem Blatt und dem Einberufungsbefehl geht er oder sie zu einem teilnehmenden Schalter (meist ÖBB-Schalter) und bekommt dort sofort ein vorläufiges Ticket und das „KlimaTicket Österreich Bundesheer” in Scheckkartenformat an seine Wohnadresse zugesandt (Dauer zwei bis vier Wochen).
Warum wird das KlimaTicket überhaupt eingeführt? Gab es denn nicht bisher schon „Freifahrtscheine”?
Bisher gab es die „ÖsterreichCard BH”, mit der Grundwehrdiener zwölf Monate unentgeltlich das Schienennetz der ÖBB nutzen konnten, auch privat. Die Refundierung von Fahrtkosten gemäß Heeresgebührengesetz für andere Verkehrsunternehmen musste einzeln verrechnet und ausbezahlt werden. Mit Einführung des „KlimaTicket Österreich” wird die „ÖsterreichCard BH” obsolet. Um den Wehrpflichtigen ein erweitertes Angebot der kostenlosen Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zu ermöglichen, wird jetzt das neue Ticket eingeführt. Durch dieses neue Ticket können die Anspruchsberechtigten nun alle Verkehrsmittel dienstlich und privat unentgeltlich nutzen und es gibt nur mehr in Einzelfällen Verwaltungstätigkeiten zu setzen. Darüber hinaus wird damit ein Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit geleistet und zur Erreichung der CO2-Ziele durch vermehrten und attraktiveren Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel.
Wie lange gilt das neue KlimaTicket für Grundwehrdiener, Personen im Ausbildungsdienst und Zeitsoldaten?
Es gilt während der Wehrdienstleistung und maximal für zwölf Monate.
Was wird das dem Bundesheer kosten?
Mit dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) wurde vereinbart, dass lediglich jene Budgetmittel an dieses übermittelt werden, die bisher für die „ÖsterreichCard BH” und andere Fahrtkostenvergütungen angefallen sind. Das sind derzeit pro Jahr rund zwei Millionen Euro. Für das Bundesheer fallen mit der Einführung also keine zusätzlichen Kosten an. Die Differenz auf den vollen Ticketpreis trägt das BMK.
Wie viele KlimaTickets werden ausgestellt?
Das KlimaTicket ist freiwillig zu beantragen. Das Bundesheer geht aber davon aus, dass der Großteil der Anspruchsberechtigten das Angebot annehmen werden (Schätzung: 12.000 bis 15.000 Personen).
Gibt es auch andere staatliche/zivile Organisationen (beispielsweise Polizei, Rettung), die das KlimaTicket ebenfalls einführen?
Ja, dasselbe System kommt auch beim Zivildienst zum Tragen (Dauer: neun Monate).