Der deutsche Bundestag hat das deutsch-österreichische Luftsicherheitsabkommen gebilligt. Damit wird die grenzüberschreitende Kontrolle potenziell gefährlicher ziviler Luftfahrzeuge deutlich erleichtert – und eine bislang bestehende Lücke im deutschen Luftsicherheitsverbund geschlossen.

Die Vereinbarung war bereits im Dezember 2022 in Berchtesgaden von der damaligen deutschen Verteidigungsministerin Christine Lambrecht und ihrer österreichischen Amtskollegin Klaudia Tanner unterzeichnet worden. Mit der nun erfolgten parlamentarischen Zustimmung in Berlin kann das Abkommen vollständig wirksam werden.

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Grenzüberschreitende Verfolgung und gemeinsame Lagebilder

Kern der Vereinbarung ist ein vertiefter Informationsaustausch über die Luftlage sowie die Möglichkeit zur grenzüberschreitenden Begleitung und Identifizierung verdächtiger Luftfahrzeuge – einschließlich unbemannter Systeme.

Künftig dürfen Abfangjäger ein verdächtiges Luftfahrzeug auch über die Staatsgrenze hinaus verfolgen, sofern dies zur Gefahrenabwehr erforderlich ist. Gerade im dicht frequentierten Luftraum zwischen Süddeutschland und Österreich gilt das als sicherheitspolitisch bedeutender Schritt.

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Mit allen anderen deutschen Nachbarstaaten hatte Berlin bereits zuvor vergleichbare Regelungen getroffen. Das Abkommen mit Österreich schließt somit die letzte noch offene Lücke im deutschen Luftsicherheitsnetz.

Drohnen als neue Herausforderung

Parallel dazu hat der Bundestag das Luftsicherheitsgesetz verschärft. Hintergrund ist die zunehmende Bedrohung durch unbemannte Luftfahrzeuge – sei es im Kontext von Spionage, Sabotage oder möglichen Angriffen auf kritische Infrastruktur.

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Die Bundeswehr darf künftig bei der Abwehr von Drohnen im Inland Amtshilfe leisten – im äußersten Fall auch mit Waffengewalt. Das Grundgesetz setzt dem Einsatz der Streitkräfte im Inland enge Grenzen, weshalb die Neuregelung ausdrücklich klarstellt, dass Waffen nur als letztes Mittel eingesetzt werden dürfen – etwa wenn eine Drohne mutmaßlich gegen Menschen oder gegen eine kritische Anlage eingesetzt werden soll.

Gleichzeitig werden die Strafen für das Eindringen in sicherheitsrelevante Flughafenbereiche verschärft. Aktionen wie das Blockieren von Start- und Landebahnen gelten künftig nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat.

Gemeinsame Verantwortung im sensiblen Luftraum

Für Deutschland und Österreich bedeutet das Abkommen vor allem eines: mehr Handlungssicherheit im Ernstfall. In einem eng verzahnten europäischen Luftraum, in dem zivile, militärische und zunehmend auch unbemannte Systeme parallel operieren, ist eine abgestimmte Reaktionsfähigkeit essenziell.

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Quelle©Bundesheer/Jalowetz