Anlässlich des Weltwirtschaftsforums (WEF) im Schweizer Davos (20. bis 24. Jänner) verstärkten die Luftstreitkräfte des Bundesheeres die Sicherung des österreichischen Luftraums. Die Schweiz ersuchte Österreich um Unterstützung, woraufhin ein Flugbeschränkungsgebiet über Teilen Vorarlbergs und Tirols eingerichtet wurde.

Zwei nicht autorisierte Kleinflugzeuge aus der Schweiz flogen in die Flugverbotszone; sie wurden von zwei Flugzeugen des Bundesheeres des Typs PC-7 abgefangen und in die Schweiz eskortiert. Die beiden PC-7 wurden für diesen Auftrag von Schweizer Radarleitoffiziere in der Endphase geführt; dies war der erste Realeinsatz dieses Verfahrens.

Deutschland, Schweiz & Österreich: Kooperation der Luftstreitkräfte

„Die ,Daedalus25’ hat gezeigt, wie wichtig eine Kooperation zur Sicherung des Luftraumes ist. Sei es mit Abfangjägern oder möglichen zukünftigen Systemen, die das Bundesheer im Aufbauplan ,ÖBH 2032+’ vorsieht. Ich bedanke mich für die hervorragenden Leistungen unserer Soldatinnen und Soldaten, die täglich ihr Können zum Schutz Österreichs unter Beweis stellen”, so Verteidigungsministerin Klaudia Tanner.

Während der Luftraumsicherungsoperation waren mehr als 1.000 Soldatinnen und Soldaten sowie 20 Luftfahrzeuge im Einsatz – darunter elf Flächenflugzeuge und neun Hubschrauber. Zu den Aufgaben zählten unter anderem Patrouillenflüge zur Überwachung, Flüge zur Identifizierung von Luftraumverletzungen sowie Transportflüge. Insgesamt wurden 274 zivile Fluggenehmigungen in diesem Raum erteilt und überwacht. Davon betrafen 107 Genehmigungen berechtigte Luftfahrzeuge wie zum Beispiel Hubschrauber des Innenministeriums und des ÖAMTC. Zudem wurde weiteren 167 Luftfahrzeugen das Ein- und Durchfliegen des Luftraumes durch die Luftraumüberwachungszentrale genehmigt; 54 Flugzeuge nutzten diese Genehmigung.

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Der Staatsvertrag „Grenzüberschreitende Luftraumüberwachung” mit der Schweiz kommt seit 2020 vollinhaltlich zur Anwendung. Durch diesen Vertrag wird wichtige Zeit zur Reaktion auf nicht militärische Gefahren aus der Luft gewonnen. Er ermöglicht eine lückenlose Verfolgung von verdächtigen zivilen Flugzeugen ohne Eingriffe auf die nationale Souveränität. Aufgaben der militärischen Landesverteidigung sowie der Einsatz von Waffen im Gebiet des jeweils anderen Staates sind ausdrücklich verboten.

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