Seit 1. August unterstützen 110 Soldaten des Bundesheeres die Wiener Polizei und bewachen Botschaften und ähnliche Einrichtungen anderer Staaten in Wien. Vorerst werden dabei 24 Objekte in sechs Wiener Bezirken gesichert.
Die Soldaten erfüllen die neuen Aufgaben im Rahmen des bereits seit längerem laufenden Assistenzeinsatzes. „Die Kooperation zwischen Polizei und Bundesheer dient der Sicherheit der österreichischen Bevölkerung, da die Polizei für andere Aufgaben freigespielt wird“, so Verteidigungsminister Doskozil. Innenminister Sobotka ergänzt: „Damit kann die Polizei verstärkt für fremden- und kriminalpolizeiliche Aufgaben zur Bewältigung der gegenwärtigen Migrationslage eingesetzt werden.“ Die 110 Berufssoldaten des Bundesheeres kommen zum Großteil von der Kaderpräsenzeinheit des Panzergrenadierbataillons 13 aus Ried im Innkreis und vom Kommando Militärstreife und Militärpolizei aus Wien. Das Militärkommando Wien übernimmt bei diesem Einsatz die militärische Führung.
„Unsere Soldaten sind optimal für diesen Einsatz gerüstet“ sagt Doskozil. Zehn Tage lang bereiteten Polizisten der Sicherheitsakademie und der Landespolizeidirektion Wien die Soldaten auf ihre neuen Tätigkeiten vor. Rechtsmaterien, spezielle Einweisungen und Einsatztraining standen dabei auf dem Ausbildungsplan. In den vergangenen vier Wochen fanden zwei Ausbildungslehrgänge mit rund 150 Soldaten statt. Am 1. August startet der nächste Lehrgang, für den weitere 150 Soldaten angemeldet sind. Damit ist die Ablöse der Assistenzsoldaten für einen längeren Zeitraum sichergestellt.
„Solange uns die Polizei anfordert, sind gut ausgebildete Soldaten für die Bewachung dieser Objekte einsatzbereit“, kündigt Doskozil an. Bei diesem Einsatz führt das Bundesheer Aufgaben der Exekutive aus. Das betrifft sowohl die Auftragslage (Überwachung) als auch die Ausrüstung und Bewaffnung: Beim Wachdienst sind die Soldaten mit Pfefferspray und Dienstpistole ausgestattet, bei manchen Objekten auch mit Sturmgewehren. Darüber hinaus haben die Soldaten dieselben Befugnisse wie ihre Kollegen von der Exekutive, beispielsweise Wegweisungsbefugnisse. Außerdem binden sie sich an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Um die Befugnisse durchzusetzen, sind sie mit unmittelbarer Zwangsgewalt ausgestattet. Die Soldaten verfügen über Rechte in Bezug auf die Anhaltung und Anzeige nach der Strafprozessordnung.
Text: Bundesheer, Bilder: Bundesheer/Pusch